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BDH warnt vor Problemen bei der Versorgung von Schlaganfallpatienten

06.09.2018

Bislang existiert in Deutschland eine zwischen den Kliniken gut eingespielte, flächendeckende Versorgung von Patienten mit akutem Schlaganfall. Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni dieses Jahres definiert die Transportzeiten zwischen den Schlaganfallzentren und den weiterversorgenden Großkrankenhäusern neu und zerschlägt damit ein gut funktionierendes Versorgungssystem.

BDH warnt vor Problemen bei der Versorgung von Schlaganfallpatienten

Zudem nutzen die Krankenkassen dieses Urteil, um Millionenbeträge von den Schlaganfallzentren zurückzufordern, obwohl die Definition der Transportzeit mit ihnen im Konsens erfolgte! Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V., Klinikträger und Sozialverband, fordert den Bundesgesundheitsminister auf, eine rechtssichere Definition der Transportzeit zu erlassen und die Krankenkassen von Rückforderungen abzuhalten. Die Vorsitzende des BDH, Ilse Müller, warnt davor, dass das BSG-Urteil das gut austarierte System von lokalen Schlaganfalleinheiten (sog. Stroke Units) und den überregionalen Schlaganfallzentren empfindlich schwächt, wenn nicht schnell Abhilfe durch eine entsprechende Neufassung der Transportzeiten geschaffen werde:

„Im Mittelpunkt unserer Bemühungen muss die kontinuierliche Verbesserung der Versorgung der Schlaganfallpatienten stehen. Es muss alles dafür getan werden, dass Stroke Units und weiterbehandelnde Kliniken weiterhin Hand in Hand arbeiten und ihre eingespielten Versorgungswege optimieren können. Das BSG erweist den Häusern, die sich auf die akute Versorgung von Schlaganfallpatienten spezialisiert haben, einen Bärendienst. Die geforderte Verkürzung der Transportzeiten zwischen Akuthäusern und regionalen Schlaganfallzentren kann selbst in urbanen Räumen kaum eingehalten werden. In der Folge verlieren die Häuser die gesamte Sondervergütung für den Bereich der Schlaganfallversorgung. Um es klar auszusprechen: Dieses Urteil gefährdet die Versorgung von Schlaganfallpatienten in Deutschland. Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, zügig für Abhilfe zu sorgen und die Transportzeiten so zu definieren und klar zu formulieren, dass die bestehenden Klinikkooperationen nicht gefährdet werden. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass in der Vergangenheit gemeinsam gefasste Definitionen von den Krankenkassen verlassen und dazu genutzt werden, das üppige Finanzpolster weiter zu erhöhen und nun Millionenbeträge aus der Vergangenheit von den Häusern zurückzufordern. Und das, obwohl dieses Geld gerade für die gute Versorgung ihrer Versicherten eingesetzt werden soll. Wir fordern die Krankenkassen auf, ihrem eigentlichen gesellschaftlichen Auftrag nachzukommen.“


Zum Hintergrund:
Bislang erhalten Krankenhäuser eine spezielle Vergütung, sofern sie eine spezialisierte Schlaganfallversorgung über 24 Stunden pro Tag mit besonders qualifiziertem Personal und Untersuchungsmethoden bereithalten. Sollten neuchirurgische Eingriffe nötig sein, die nicht vor Ort, sondern in einer Neurochirurgie vorgenommen werden müssen, muss der Patiententransport innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten gewährleistet sein, um Anspruch auf die Sondervergütung erheben zu können. Bei der Bemessung galt bislang die reine Transportzeit im Rettungswagen oder Hubschrauber. Das BSG hatte sich in seinem Urteil aus dem Juni dieses Jahres (B1 KR38/17 R und B1 KR 39/17 R) von dieser bisherigen allgemein anerkannten Definition distanziert. Das BSG sieht die Transportzeit als die Zeit der ärztlichen Entscheidung über den Transport eines Patienten bis zur Übernahme der Patienten in der Neurochirurgie an. Diese Neuinterpretation bedeutet eine enorme zeitliche Restriktion, die selbst in verdichteten, urbanen Regionen kaum eingehalten werden kann. Die Versorgung auf dem Land ist damit vielfach nicht mehr möglich. Damit ist der Rückzug zahlreicher Häuser aus der teuren Vorhaltung für die Akutversorgung von Schlaganfallpatienten vorprogrammiert, wenn die Refinanzierung dieser Krankenfälle nicht mehr erfolgt. Wird das neue Zeitkriterium nicht erfüllt, verlieren die Häuser die gesonderte Vergütung vollständig, obwohl nur etwa fünf Prozent der Schlaganfallpatienten überhaupt in eine Neurochirurgie weiterverlegt werden müssen.  

 
 
 
 

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