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BDH drängt die Gesundheitsminister zu einem klaren „Ja“ zur flächendeckenden Schlaganfallversorgung in Deutschland

28.11.2018

Bonn, 28.11.2018: Die Schlaganfallversorgung in Deutschland ist seit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom Juni 2018 nicht mehr gewährleistet. Das ist das Fazit des BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.

Die Schlaganfallversorgung in Deutschland ist massiv gefährdet
Die Schlaganfallversorgung in Deutschland ist massiv gefährdet

In einem Urteil vom 18. Juni dieses Jahres hatte das Bundessozialgericht entgegen aller Warnungen von Experten die sogenannte Transportentfernung neu interpretiert. Im Effekt bedeutet dies, dass nicht mehr wie bisher die reine Zeit in einem Rettungsmittel (Hubschrauber, Rettungswagen), sondern die gesamte Zeit von der ärztlichen Entscheidung bis zur Übernahme des Patienten durch ein weiterversorgendes Krankenhaus als Transportzeit gilt. Damit fallen alle Schlaganfalleinheiten aus der Versorgung, die nicht innerhalb von 30 Min. ein anderes Krankenhaus mit der Abteilung Neurochirurgie erreichen können. Die Krankenkassen fordern nun von allen diesen Kliniken die Vergütung für die Schlaganfallversorgung der letzten vier Jahre zurück. Dies trifft die ohnehin unter starkem wirtschaftlichen Druck stehenden Krankenhäuser sehr hart und kann auch zu Insolvenzen führen. Dann gibt es gar keine Versorgung für die Bürger mehr.

Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesvorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation e.V., Ilse Müller, Anfang September 2018 in einem Schreiben alle Gesundheitsminister des Bundes und der Länder auf diese Situation aufmerksam gemacht und um schnellste Abhilfe gebeten. Inzwischen liegen Reaktionen von 10 Ländergesundheitsministern vor. Erfreulich ist, dass alle Länder der Argumentation des BDH folgen und die Schlaganfallversorgung in Deutschland bei konsequenter Anwendung des Urteils gefährdet sehen. Die Länderministerien sichern dem BDH zu, sich beim Bundesgesundheitsminister für eine zeitnahe Lösung einzusetzen. Im Gesetzgebungsverfahren zum Personalstärkungsgesetz sollen entsprechende Regelungen enthalten sein. Ob diese allerdings rechtlich durchgehen und haltbar sein werden, wird sich zeigen.

„Dennoch zeigt sich, wie wichtig es ist, dass ein Sozialverband auch gleichzeitig Klinikträger ist, damit solche Entwicklungen öffentlich gemacht und bekämpft werden“, so Ilse Müller. „Jeder Schlaganfall ist ein Notfall. Für rund die Hälfte der Schlaganfallpatienten ist der aktuelle Schlaganfall auch nicht der erste - darunter sind auch viele unserer Mitglieder. Jeder Mensch mit einem Schlaganfall ist dringend auf schnelle und qualifizierte Hilfe angewiesen. Dazu brauchen wir die flächendeckende Versorgung, um die uns bisher ganz Europa beneidet hat. Es kann nicht sein, dass ein einziges Urteil eine bewährte Versorgungsstruktur zerschlägt und darüber hinaus die Krankenkassen das nutzen, um Krankenhäuser in den Ruin zu treiben. Die Kassen sitzen heute bereits auf gut 20 Mrd. Euro Überschuss an Versichertengeldern, die nicht für die Versorgung ausgegeben werden. Das ist ein Skandal.“

Zum Hintergrund

Bislang erhalten Krankenhäuser eine spezielle Vergütung, sofern sie eine spezialisierte Schlaganfallversorgung über 24 Stunden pro Tag mit besonders qualifiziertem Personal und Untersuchungsmethoden bereithalten. Sollten neuchirurgische Eingriffe nötig sein, die nicht vor Ort, sondern in einer Neurochirurgie vorgenommen werden müssen, muss der Patiententransport innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten gewährleistet sein, um Anspruch auf die Sondervergütung erheben zu können. Bei der Bemessung galt bislang die reine Transportzeit im Rettungswagen oder Hubschrauber. Das BSG hatte sich in seinem Urteil aus dem Juni dieses Jahres (B1 KR38/17 R und B1 KR 39/17 R) von dieser bisherigen allgemein anerkannten Definition distanziert. Das BSG sieht die Transportzeit als die Zeit der ärztlichen Entscheidung über den Transport eines Patienten bis zur Übernahme der Patienten in der Neurochirurgie an. Diese Neuinterpretation bedeutet eine enorme zeitliche Restriktion, die selbst in verdichteten, urbanen Regionen kaum eingehalten werden kann. Die Versorgung auf dem Land ist damit vielfach nicht mehr möglich. Damit ist der Rückzug zahlreicher Häuser aus der teuren Vorhaltung für die Akutversorgung von Schlaganfallpatienten vorprogrammiert, wenn die Refinanzierung dieser Krankenfälle nicht mehr erfolgt. Wird das neue Zeitkriterium nicht erfüllt, verlieren die Häuser die gesonderte Vergütung vollständig, obwohl nur etwa fünf Prozent der Schlaganfallpatienten überhaupt in eine Neurochirurgie weiterverlegt werden müssen.

 
 
 
 

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