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"Der Patientenwille gilt. Punkt."

14.12.2018

Wer entscheidet, wenn ein Mensch es nicht mehr kann? Wie kann sichergestellt werden, dass auch bei sehr schwerer Krankheit, in Situationen, in denen der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, dieser doch das ärztliche Handeln leitet? Das leistet eine Patientenverfügung! Dr. med. Ingrid Sünkeler, leitende Oberärztin der BDH-Klinik Braunfels informierte bei einer Telefonaktion der Wetzlarer Zeitung über dieses unverzichtbare Mittel der persönlichen Vorsorge und Absicherung.

"Der Patientenwille gilt. Punkt."

Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann jeder vor Eintritt eines medizinischen Notfalls bestimmen und festlegen, wie er behandelt werden will, welche ärztlichen Maßnahmen er befürwortet oder ablehnt. Das ist für viele Menschen ein schwieriges und oft auch angstbesetztes Thema, gerade deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, erklärt die Medizinerin: „Ob Menschen während des Sterbeprozesses künstlich ernährt werden möchten, ob sie in einem anhaltenden komatösen Zustand durch künstliche Beatmung am Leben gehalten werden wollen oder nicht – über all das können sie selbst verfügen“

Bindend ist letztlich nur die eigene Unterschrift unter dem erklärten Willen – weder Notar noch Arzt sind nötig. Es gibt im Internet und bei Organisationen wie den Maltesern fertige Formulare, in denen die gewünschte Behandlung nur noch angekreuzt und gegebenenfalls ergänzt werden muss. Hier kann es allerdings sinnvoll sein, auf fachlichen Rat zurückzugreifen. Dr. Sünkeler: „Schreibt ein Patient, er möchte niemals künstlich beatmet werden, schließt er diese Form der medizinischen Behandlung gänzlich aus, wenn er nicht mehr ansprechbar sein sollte.“ Es ist deshalb wichtig, festzulegen, wann und unter welchen Umständen eine Bestimmung gilt. Das ist eben deshalb so wichtig, weil die Patientenverfügung für die Ärztinnen und Ärzte absolut bindend ist und ihre Missachtung juristisch einer Körperverletzung gleichkommt.

Liegt keine Patientenverfügung vor, gelten für behandelnde Ärzte die gesetzlichen Vorschriften. In der Regel heißt das, dass die Ärzte versuchen werden, ihre Patienten so lange wie möglich am Leben zu erhalten.
Dr. Ingrid Sünkeler rät zu einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht: Die Patientenverfügung entlastet die Angehörigen, weil der Patient alle wesentlichen behandlungsrelevanten Entscheidungen bereits getroffen hat – und zwar in vollem Bewusstsein und in seinem Sinn. Durch die Vorsorgevollmacht haben auch Ehepartner und andere Angehörige Entscheidungsgewalt, wenn ein Patient nicht selbst in der Lage sein sollte, sich zu äußern.
 

 
 
 
 

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