Neben der hochwertigen akut- und rehabilitationsmedizinischen Behandlung und Versorgung unserer Patienten während des stationären oder teilstationären Aufenthaltes, gehört die Sicherstellung der nachstationären Versorgung zu einem wichtigen Aufgabenbereich.
Die BDH-Klinik Braunfels verfügt über ein frühzeitiges Entlass- und Versorgungsmanagement, welches von zentraler Bedeutung in der Patientenversorgung ist. Daher werden bei der Aufnahme sowie in den ersten Behandlungstagen wichtige Informationen erfasst, die für die Weiterversorgung nach dem stationären Aufenthalt wichtig sein können.
In der administrativen Patientenaufnahme werden die Patienten schriftlich über das Entlassmanagement informiert und um ihr Einverständnis gebeten, damit bei Bedarf die nachstationäre Versorgung organisiert werden kann. Somit werden während des stationären Aufenthaltes alle Patienten (Bevollmächtigter/ Betreuer) gebeten ihre schriftliche Zustimmung zur Durchführung eines entsprechenden Entlassmanagements zu geben.
Unter der Federführung des behandelnden Arztes schätzt ein interdisziplinäres Team aus mitbehandelnden Ärzten, den betreuenden Pflegekräften und Therapeuten gemeinsam mit dem Sozialdienst während des stationären Aufenthalts ab, welcher Bedarf für eine weiterführende medizinische Versorgung, für häusliche Hilfestellungen oder für Rehabilitationsmaßnahmen zu erwarten ist. In enger Abstimmung mit dem Patienten oder dessen gesetzlichen Vertretung (Bevollmächtigte, Betreuer) werden notwendige Maßnahmen eingeleitet. Bei akutstationären Patienten prüft der behandelnde Arzt, ob Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittelrezepte oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sind und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erstellt werden dürfen. Weiterhin nimmt er im Bedarfsfall Kontakt mit dem nachbehandelnden Arzt (Hausarzt) auf, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.
Alle Patienten erhalten am Entlassungstag einen ausführlichen vorläufigen Entlassungsbrief, aus welchem Behandlungsgrund, durchgeführte Maßnahmen und Empfehlungen zur nachstationären Versorgung erkennbar sind. Ein aktueller Medikationsplan ist im vorläufigen Entlassungsbrief vorhanden.
Falls nötig wird zur Sicherstellung der nachstationären Versorgung der Sozialdienst der Klinik hinzugezogen. Weiterhin werden – wenn gewünscht – die jeweiligen Kostenträger und/oder Nachversorger miteinbezogen und entsprechende Informationen weitergeleitet. Sollten nach der Entlassung noch Fragen bzgl. der nachstationären Versorgung aufkommen, stehen die am Entlassungsprozess beteiligten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Entsprechende Telefonnummern werden im vorläufigen Entlassungsbrief aufgeführt.
Die Durchführung des Entlass- und Versorgungsmanagements erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben.
Zur Reintegration in den Alltag sind vielfältige Aspekte zu beachten. Notwendige Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit Patienten und deren Angehörigen erörtert. Bei Bedarf werden die beteiligten Kostenträger mit eingebunden. Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes stehen beratend und unterstützend zur Seite bei der Kontaktaufnahme sowie der Organisation von beauftragten Hilfsdiensten, Pflegeeinrichtungen u.v.m., um eine optimale nachstationäre Versorgung sicherzustellen.
Bei Fragen zu Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld und Übergangsgeld, zu Renten- und sonstigen finanziellen Angelegenheiten informieren die Mitarbeiter des Sozialdienstes über mögliche Leistungsansprüche und helfen bei der Antragstellung. Auch bezüglich Schwerbehindertenrecht und Betreuungsrecht können die Mitarbeiter wichtige Informationen geben.
Die behandelnden Ärzte und der Sozialdienst koordinieren weiterführende Maßnahmen der Rehabilitation. Dies können Maßnahmen der Anschlussrehabilitation wie z.B. eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Umschulung) sein. Bei Belastungserprobungen oder einer stufenweisen Wiedereingliederung in das bestehende Beschäftigungsverhältnis wird der Sozialdienst miteinbezogen.
Bei Bedarf können Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften während des stationären Aufenthaltes eingebunden werden.
Bitte nennen Sie uns Ihren gewünschten Ansprechpartner, das Gespräch wird entsprechend weitervermittelt.