Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hilfe + Beratung

Ethikkomitee

Information und Beratung zu ethischen Fragestellungen

Seit dem Jahr 2013 bietet die BDH-Klinik Braunfels klinische Ethikberatung an. Das KEK beschäftigt sich mit ethischen Fragestellungen bei der Behandlung von Patienten in Grenzsituationen des klinischen Alltags. Hierzu bietet das KEK u.a. Fallgespräche nach der Köln-Nimweger Methode an. Diese Beratung kann durch Angehörige, Ärzte, Pflegende, Therapeuten und alle anderen beteiligten Personen angefordert werden. Das Selbstbestimmungsrecht, die Wahrnehmung der Patientenwünsche, der vorrausverfügte oder mutmaßliche Wille des Patienten sowie die Einschätzung Angehöriger und Freunde müssen die Therapieentscheidung bei schwersten Erkrankungen ohne Aussicht auf Besserung mitbestimmen.

Verlauf der Ethikberatung

Die Aufgabe der Ethikberater ist es, das Gespräch zu moderieren, um die folgenden Fragestellungen mit den beteiligten Personen zu erarbeiten:

  • Medizinische Dimension
  • Pflegedimension
  • Lebensanschauliche und soziale Dimension
  • Wohl des Patienten
  • Autonomie des Patienten
  • Gerechtigkeit

Die in dieser Fallbesprechung nach der Köln-Nimweger Methode erarbeiteten Antworten aus rund 66 Fragestellungen werden dokumentiert, in einem Votum mit den beteiligten Personen zusammengefasst und anschließend als Empfehlung weitergegeben. Im weiteren Verlauf folgt die Planung der Umsetzung, z.B. einer Therapiebegrenzung, Palliativbehandlung oder anderer Maßnahmen.

Gesprächssituation

Fallbeispiel

Ein 78 jähriger Patient kommt mit einem schweren Schlaganfall, einer Halbseitenlähmung, komplettem Sprachverlust und einer massiven Schluckstörung in ein Krankenhaus.Nach einer mehrwöchigen Therapie zeigt sich keine Verbesserung, der Patient reagiert nicht auf Ansprache, wird über eine Magensonde künstlich ernährt und ist harn- und stuhlinkontinent.

Da auch im weiteren Verlauf nach der Prognose der behandelnden Ärzte keine Verbesserung zu erwarten ist, wird über eine langfristige Ernährung mittels einer PEG (Ernährungssonde über die Bauchdecke) und die Verlegung in ein Pflegeheim nachgedacht. Es liegt keine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung vor, der Patient hat aber immer wieder vor seiner Frau und den zwei Söhnen erwähnt, dass er nie künstlich ernährt werden möchte, wenn sein Leiden dadurch verlängert würde. Hier könnte z. B. die Hilfe einer Ethikberatung in Anspruch genommen werden, um mit allen Beteiligten eine Entscheidung im Sinne des Patienenwillens zu treffen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie eine Patientenverfügung für sich ausstellen möchten.

Mitglieder

Das klinische Ethikkomitee setzt sich aus einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Pflegenden, Therapeuten, Theologen, Seelsorgern und Mitarbeitern der Verwaltung zusammen.

Alle Mitglieder haben für ihre Tätigkeit in speziellen Fortbildungen die notwendigen Kenntnisse in klinischer Ethik und Ethikberatung erworben.

BDH-Klinik Braunfels Ethikkomitee

Ansprechperson

Weiteres zu Hilfe und Beratung