Seit dem Jahr 2013 bietet die BDH-Klinik Braunfels klinische Ethikberatung an. Das KEK beschäftigt sich mit ethischen Fragestellungen bei der Behandlung von Patienten in Grenzsituationen des klinischen Alltags. Hierzu bietet das KEK u.a. Fallgespräche nach der Köln-Nimweger Methode an. Diese Beratung kann durch Angehörige, Ärzte, Pflegende, Therapeuten und alle anderen beteiligten Personen angefordert werden. Das Selbstbestimmungsrecht, die Wahrnehmung der Patientenwünsche, der vorrausverfügte oder mutmaßliche Wille des Patienten sowie die Einschätzung Angehöriger und Freunde müssen die Therapieentscheidung bei schwersten Erkrankungen ohne Aussicht auf Besserung mitbestimmen.
Die Aufgabe der Ethikberater ist es, das Gespräch zu moderieren, um die folgenden Fragestellungen mit den beteiligten Personen zu erarbeiten:
Die in dieser Fallbesprechung nach der Köln-Nimweger Methode erarbeiteten Antworten aus rund 66 Fragestellungen werden dokumentiert, in einem Votum mit den beteiligten Personen zusammengefasst und anschließend als Empfehlung weitergegeben. Im weiteren Verlauf folgt die Planung der Umsetzung, z.B. einer Therapiebegrenzung, Palliativbehandlung oder anderer Maßnahmen.
Ein 78 jähriger Patient kommt mit einem schweren Schlaganfall, einer Halbseitenlähmung, komplettem Sprachverlust und einer massiven Schluckstörung in ein Krankenhaus.Nach einer mehrwöchigen Therapie zeigt sich keine Verbesserung, der Patient reagiert nicht auf Ansprache, wird über eine Magensonde künstlich ernährt und ist harn- und stuhlinkontinent.
Da auch im weiteren Verlauf nach der Prognose der behandelnden Ärzte keine Verbesserung zu erwarten ist, wird über eine langfristige Ernährung mittels einer PEG (Ernährungssonde über die Bauchdecke) und die Verlegung in ein Pflegeheim nachgedacht. Es liegt keine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung vor, der Patient hat aber immer wieder vor seiner Frau und den zwei Söhnen erwähnt, dass er nie künstlich ernährt werden möchte, wenn sein Leiden dadurch verlängert würde. Hier könnte z. B. die Hilfe einer Ethikberatung in Anspruch genommen werden, um mit allen Beteiligten eine Entscheidung im Sinne des Patienenwillens zu treffen.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie eine Patientenverfügung für sich ausstellen möchten.
Das klinische Ethikkomitee setzt sich aus einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Pflegenden, Therapeuten, Theologen, Seelsorgern und Mitarbeitern der Verwaltung zusammen.
Alle Mitglieder haben für ihre Tätigkeit in speziellen Fortbildungen die notwendigen Kenntnisse in klinischer Ethik und Ethikberatung erworben.