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Gesprächssituation

Sozialdienst

 
 

Wie geht es weiter nach dem Klinikaufenthalt?

Was muss ich beachten?

Wie kann mein Alltag aussehen?

 
 

Unterstützung in Versorgungsfragen

Zur Reintegration in den Alltag sind vielfältige Aspekte zu beachten. Diese Maßnahmen werden individuell in enger Zusammenarbeit mit Patienten und deren Angehörigen erörtert. Bei Bedarf werden die beteiligten Kostenträger miteingebunden.
Der Sozialdienst steht beratend und unterstützend zur Seite bei der Kontaktaufnahme sowie der Organisation von beauftragten Hilfs-diensten, Pflegeeinrichtungen u.v.m., um eine optimale nachstationäre Versorgung sicherzustellen.
Bei Fragen zu Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld und Übergangsgeld, zu Renten- und sonstigen finanziellen Angelegenheiten informieren die Mitarbeiter des Sozialdienstes über mögliche Leistungs-ansprüche und helfen bei der Antragstellung. Auch bezüglich Schwerbehindertenrecht und Betreuungsrecht können die Mitarbeiter wichtige Informationen geben.

Gesprächssituation
 
 
 

Leistungspektrum im Einzelnen

1 Information zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
 
2 Beratung und Einleitung von Betreuungsverfahren nach dem BGB
 
3 Beratung und Beantragung von Hilfsmitteln für die nachstationäre Pflege
 
4 Überleitung in die ambulante Pflege unter Berücksichtigung des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
 
5 Überleitung in die vollstationäre Pflege unter Berücksichtigung des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
 
6 Vermittlung an soziale Einrichtungen wie z.B. Selbsthilfegruppen, Sozialstationen, Alten- und Pflegeheime, Werkstätten für Behinderte usw.
 
7 Informationen über sonstige rechtliche Hilfen
 
8 Beratung und Hilfen bei der Vermittlung und Durchsetzung von sozialen und wirtschaftlichen Hilfen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Rente, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe usw. gemäß SGB II, III, V, VI, VII, IX, XI und SGB XII)
 

Hilfen bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben

Gesprächssituation

Die behandelnden Ärzte und der Sozialdienst koordinieren weiterführende Maßnahmen der Rehabilitation. Dies können Maß-nahmen der Anschlussrehabilitation wie z.B. eine Anschlussheil-behandlung (AHB) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Umschulung) sein.
Bei Belastungserprobungen oder einer stufenweisen Wiederein-gliederung in das bestehende Berufsleben wird der Sozialdienst mit-einbezogen.
Bei Bedarf können Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften während des stationären Aufenthaltes eingebunden werden.

 
 
 

Leistungsspektrum im Einzelnen

1 Beratung, Hilfestellung und Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (beruflichen Rehabilitation)
 
2 Beratung und gegebenenfalls Kontaktvermittlung zu den Trägern der Deutschen Rentenversicherung (gemäß SGB VI), der Bundesagentur für Arbeit (gemäß SGB III) sowie den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende (gemäß SGB II)
 
3 Stufenweise Wiedereingliederung
 
4 Beratung und Hilfe bei der Durchführung von Belastungserprobungen
 

Ihre Ansprechpartner bei Rückfragen

 
 
 
 

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